Ein Umzug in die Pflegeabteilung eines Wohn- und Pflegezentrums ist oft mit vielen Fragen zur Finanzierung des Aufenthalts verbunden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Kosten. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch für ein individuelles Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ein Pflegeaufenthalt ohne finanzielle Sorgen
Pflege für jedes Budget
Leistungen und Kosten während eines Pflegeaufenthaltes
Pflegekosten
Die Pflegekosten orientieren sich an der Pflegebedürftigkeit des Gastes. Diese wird in Pflegestufen (0-12) gemessen. Die Pflegekosten werden allerdings von den Gästen je nach Kanton mit nur maximal 22-23 Franken pro Tag getragen (Selbstbehalt). Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und die öffentliche Hand.
Betreuungskosten
Die Betreuung umfasst Gespräche, Aktivitäten, Ausflüge und das tägliche Leben. Diese Leistungen werden in den Pflegekosten nicht ausgewiesen. Auch Personen mit einem geringen Pflegebedarf benötigen Formen der Betreuung. Diese Leistungen sind nicht in den Pflegekosten enthalten und werden von den Gästen selbst getragen
Hotellerie-Kosten
Während des Aufenthalts entstehen zusätzliche Hotellerie-Kosten, wie zum Beispiel für die Übernachtung, Vollpension, Wäscheservice, etc. Diese Kosten werden von den Gästen selbst getragen.
Wenn die Rente nicht ausreicht
Übersteigen die Kosten für einen Aufenthalt in einer Pflegeabteilung das persönliche Renteneinkommen und die finanziellen Mittel, kann unter Umständen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV geltend gemacht werden. Diese decken die Differenz zwischen den in Rechnung gestellten, effektiven Kosten und den eigenen finanziellen Mitteln. Einen möglichen Anspruch können Sie auf der Internetseite von Pro Senectute provisorisch berechnen lassen.
Wichtig: Ergänzungsleistungen werden nicht automatisch ausgerichtet. Sie müssen – wie bei der AHV – einen Antrag stellen. Ausserdem sind die Ergänzungsleistungen kantonal unterschiedlich geregelt.
Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?
Ersatzleistungen werden über die jeweilige Wohngemeinde beantragt. Da der Prozess bis zu 3 Monaten dauern kann, empfehlen wir, den Antrag für Ergänzungsleistungen bereits frühzeitig bei der Gemeinde zu stellen. Diese wird dann auch entscheiden, ob der Antrag für Ergänzungsleistungen gewährt wird oder nicht.
Kantonwechsel
Beachten Sie hier auch bitte, dass ein Kantonwechsel nicht immer möglich ist, da die Pflegekosten teilweise von der Wohngemeinde des Gastes getragen werden. Viele Angehörige gehen davon aus, dass ihre Eltern problemlos in ein Pflegeheim in ihrem Wohnkanton wechseln können. Nehmen Sie hier Kontakt zur aktuellen und zukünftigen Wohngemeinde auf.
Weitere Unterstützungen
Neben Ergänzungsleistungen gibt es die sogenannte Hilflosenentschädigung. Diese ist für Menschen gedacht, die beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind. Das Ausmass der Entschädigung ist dabei nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer).